Allgemeine Einkaufs- & Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bürkle GmbH
(AGB Inland - Gültig für Deutschland)
1. Geltungsbereich
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB Inland) der Bürkle GmbH, Rheinauen 5, 79415 Bad Bellingen, Bundesrepublik Deutschland, für Verträge mit Kunden, die ihre Niederlassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Haben Sie mehrere Niederlassungen, ist das Land Ihrer vertragsschließenden Niederlassung maßgeblich. Unsere AGB Inland gelten für sämtliche Bestellungen und Vertragsschlüsse unabhängig vom Bestellweg (z.B. Katalog, Online-Shop). Für Verträge mit Kunden, deren maßgebliche Niederlassung bei Vertragsschluss außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, gelten unsere abweichenden „Export-AGB“.
Wir bieten unsere Produkte und Leistungen ausschließlich gegenüber Personen an, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Unsere Produkte und Leistungen wenden sich nicht an Verbraucher.
2. Ausschließlichkeitsklausel
Allen unseren Willenserklärungen, Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere AGB zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung, Schweigen auf unsere kaufmännische Auftragsbestätigung oder Annahme der Lieferung Vertragsinhalt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Zu unseren Leistungspflichten, Beschaffenheit
Als Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich unserer Produkte gelten ausschließlich alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben (z.B. auf unserer Internetseite), die ausdrücklich Inhalt unseres Vertrages mit Ihnen geworden oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Wir möchten Sie stets mit Produkten beliefern, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Technische Änderungen sind deshalb unumgänglich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht ohne negativen Einfluss auf die Gebrauchstauglichkeit bleiben daher im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir sind berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen, soweit Ihnen dies unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zumutbar ist, die Teilleistung bestimmungsgemäß verwendet werden kann und die verbleibende Restleistung nicht unmöglich ist sowie Ihnen durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand bzw. keine zusätzlichen Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieses Mehraufwands bzw. dieser Kosten bereit.
4. Besondere Leistungshindernisse
Die Covid-19-Pandemie, der russisch-ukrainische Krieg, höhere Gewalt und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende sonstige Ereignisse (z.B. ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten trotz eines von uns rechtzeitig geschlossenen Deckungsgeschäfts, Störung in der Lieferkette [d.h. bei einem der Schritte im In- oder Ausland, die für die Erbringung unserer Lieferung bzw. Leistung erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an Sie], Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Vorprodukten oder Rohstoffen, Pandemien oder Epidemien, Naturereignisse, Krieg, Gewalt, behördliche Maßnahmen) und deren jeweilige Folgen – alle vorstehenden Ereignisse nachfolgend „Besonderes Ereignis“ – können dazu führen, dass wir unsere Lieferungen und Leistungen nicht vertragsgemäß erbringen können. Wird unsere Lieferung bzw. Leistung durch ein Besonderes Ereignis (z.B. im Fall der Covid-19-Pandemie wegen einer infektionsschutzrechtlichen bzw. infektionsbedingten Betriebsschließung oder -Einschränkung unseres Unternehmens oder bei einem unserer Vorlieferanten [jeweils einschließlich des Ausfalls von Mitarbeitern durch Regelungen über deren Isolation oder Quarantäne]) verzögert oder vorübergehend verhindert, werden wir Sie unverzüglich auf das Besondere Ereignis und das Bestehen eines daraus folgenden Leistungshindernisses und dessen voraussichtliche Dauer hinweisen und ist unsere Leistungspflicht für die Dauer des solchen Leistungshindernisses aufgeschoben. Im Fall eines solchen Aufschubs unserer Leistungspflicht, ist zugleich Ihre Pflicht zur Zahlung der Vergütung für die aufgeschobenen Lieferungen und Leistungen aufgeschoben.
Sofern das Besondere Ereignis zu einem nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, sind wir bzw. Sie jeweils berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten; ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis liegt vor, wenn das Leistungshindernis länger als drei Monate andauert. § 323 Abs. 4 bis Abs. 6 BGB gelten entsprechend. Soweit Sie für von Ihrem Rücktritt wegen des Besonderen Ereignisses umfasste Lieferungen und Leistungen eine Vorleistung erbracht haben, wird klargestellt, dass wir Ihnen diese Vorleistung zurückgewähren werden. Im Fall eines Rücktritts wegen eines Besonderen Ereignisses sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
5. Außenwirtschaftsrecht
Unsere Pflichten zur Vertragserfüllung stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse oder Beschränkungen aufgrund von anwendbaren Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts (einschließlich Embargos) der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder eines anderen Staates entgegenstehen. Wir prüfen das etwaige Entgegenstehen solcher Bestimmungen vor Vertragsschluss nicht, und übernehmen keine Gewähr für das Nichtbestehen entsprechender Hindernisse.
Auf unseren Wunsch werden Sie uns alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die wir zur Beachtung des Außenwirtschaftsrechts benötigen. Sie versichern, dass die Verwendung der Ware durch Sie selbst sowie eine etwaige Weiterveräußerung oder sonstige Weitervermittlung der Ware durch Sie an Dritte nicht auf die Entwicklung, Herstellung oder den Einsatz von Rüstung, Waffen oder nuklearer Technologie oder eine Unterstützung dieser Aktivitäten gerichtet ist. Im Fall der Weiterveräußerung oder sonstigen Weitervermittlung der Ware ist von Ihnen in eigener Verantwortung das anzuwendende Außenwirtschaftsrecht – einschließlich Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union (EU), soweit diese einer hypothetischen Direktlieferung von uns an den Dritten entgegenstehen würden – zu beachten. Verstoßen Sie gegen die vorstehend genannten außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, so stellen Sie uns von allen infolgedessen gegen uns geltend gemachten Ansprüchen und allen uns infolgedessen entstehenden Nachteilen frei, es sei denn, Sie haben nicht mindestens fahrlässig gehandelt oder der Rechtsverstoß ist zumindest auch auf fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen.
Bei Verzögerungen aufgrund geltender außenwirtschaftsrechtlicher Anforderungen (insbesondere Genehmigungserfordernisse) verlängern sich Lieferfristen bzw. verschieben sich Liefertermine um die Dauer einer angemessenen Prüfungszeit für uns (in der Regel maximal zwei Wochen) und die behördliche Bearbeitungszeit. Sofern es sich nicht nur um ein vorübergehendes Leistungshindernis handelt, sind wir und Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Leistungen sind bei Rücktritt gegenseitig unverzüglich zurückgewähren. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
6. Preise, Bearbeitungs- und Versandkosten
Preisangaben erfolgen in Euro und gelten „ab Werk“ zuzüglich Verpackungskosten und Umsatzsteuer.
Für den Fall, dass Rohstoff-, Energie- oder sonstige Lieferantenpreise in Bezug auf die von uns zu liefernde Ware zwischen dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages und dem vereinbarten Liefertermin bzw. der vertragsgemäßen Absendung der Ware durch uns um mehr als 20 % ansteigen, sind wir berechtigt, die Preise der Ware nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Preissteigerung zu erhöhen.
Vermeiden Sie Kosten kleiner Bestellungen. Unser erstes Interesse ist, Sie schnellstmöglich, in bester Qualität und zu günstigen Preisen zu bedienen. Dieser Grundsatz gilt auch für kleine Aufträge. Für die Bearbeitung eines Auftrags entstehen in jedem Betrieb Kosten, unabhängig von der Auftragshöhe. Bei Bestellung mit einem Warenwert über EUR 50 (Inland), EUR 100 (EU ohne Bundesrepublik Deutschland) und EUR 250 (Drittland) sind unsere Bearbeitungskosten gedeckt. Bei Aufträgen unter diesen Werten berechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von EUR 10 (Inland), EUR 20 (EU) und EUR 30 (Drittland) – hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Senken auch Sie Ihre Verwaltungskosten, und fassen Sie mehrere Kleinaufträge zu einem Auftrag zusammen.
Sofern wir den Versand der Ware übernehmen, versenden wir Warenlieferungen mit einem Gewicht bis zu 31 kg per Paketdienst, sperrige Güter ausgenommen. Packstücke mit einem Gewicht über 31 kg, sperrige Güter oder größere Volumen übergeben wir einem Spediteur. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Bestellung schnellstmöglich und kostengünstig bei Ihnen eintrifft. Die für den Transport und Versand entstehenden Kosten berechnen wir Ihnen zu unseren Selbstkosten mit der Warenrechnung.
Innerhalb Deutschlands berechnen wir pro Paket bis 31 kg € 9,50 Portokosten zuzüglich Umsatzsteuer. Versandkosten in andere Länder oder Speditionskosten teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Bitte lesen Sie zu den Versandkosten auch „Zahlung & Lieferung“ unter www.buerkle.de.
7. Bezahlung, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Sie können von uns eine pünktliche Lieferung erwarten – wir freuen uns über Ihre fristgerechte Bezahlung in Euro innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, ab dem 11. Tag bis zum 30. Tag ohne Abzug, jeweils gerechnet ab dem Rechnungsdatum und kostenfrei. Wir behalten uns vor, Ihre bei der Bestellung angegebenen Daten an eine externe Auskunftei weiterzugeben, um Ihre Bonität zu prüfen und ggf. gegen Vorauskasse oder per Nachnahme zu liefern. Unsere Lieferpflicht ruht, solange Sie mit einer fälligen Zahlung in Verzug sind. Bei Teillieferungen sind wir zur Stellung von Teilrechnungen berechtigt. Zahlen Sie auf eine Rechnung nicht, berechnen wir Ihnen pauschale Mahnkosten von EUR 3,00 mit der 2. und jeder weiteren Mahnung, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Sind mehrere Forderungen (auch Haupt- und Nebenforderungen) noch nicht bezahlt, wird bei eingehenden Zahlungen als Tilgungsreihenfolge die Reihenfolge aus §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1 BGB als maßgeblich vereinbart.
Ihre Aufrechnung ist nur zulässig, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ebenso können Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8. Rücksendungen
Bei vorher avisierten, frei Haus angelieferten, original verpackten und unbeschädigten Rücksendungen innerhalb von 14 Tagen gewähren wir Ihnen Umtausch oder Gutschrift. Wir behalten uns jedoch vor, eine anteilige Retouren-Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
9. Erfüllungsort, Gefahrübergang
Erfüllungsort für unsere und Ihre Leistungspflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Sitz in Bad Bellingen. Sofern wir den Versand der Ware übernommen haben, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf Sie über.
10. Untersuchungs- und Rügepflichten, Mängelgewährleistung
Es gelten die Regelungen des § 377 HGB zur Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers hinsichtlich der Ware, wobei die Rügefrist für offene Mängel 10 Tage ab Ablieferung und für versteckte Mängel 10 Tage ab Entdeckung beträgt. Außerdem müssen Mängelrügen in Textform erhoben werden. Zur Wahrung Ihrer Rechte ist es aber ausreichend, wenn Sie die Mangelanzeige rechtzeitig absenden. Wir sind nicht berechtigt, uns auf die vorstehende Vereinbarung zu berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
Im Falle des Vorliegens eines Mangels der Kaufsache können wir nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob wir dem Nacherfüllung verlangenden Käufer Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache gewähren, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die vom Mangel betroffene Beschaffenheit übernommen oder die von uns gewählte Art der Nacherfüllung wäre für Sie unzumutbar. Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind nur insoweit von uns zu tragen, als sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort oder dem Zielort eines von uns übernommenen Versands verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Die Regelungen dieses Absatzes gelten insgesamt nicht, soweit Sie uns nach §§ 445a, 445b BGB (Rückgriff des Verkäufers in der Lieferkette) in Anspruch nehmen können.
11. Schadensersatz, Haftungsfreistellung
Wir haften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diejenige Haftung, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen beruht, der kein leitender Angestellter ist, ist auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.
Wir haften weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. In diesen Ausnahmefällen ist unsere Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.
Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Beschaffungsrisikos und die Haftung aus dem arglistigen Verschweigen eines Mangels. Wir haften gegenüber unserem Kunden nicht für Schäden, die von einem Dritten gegenüber unserem Kunden nach ausländischem Recht geltend gemacht werden und deren Geltendmachung mit den Grundsätzen des Deutschen Rechts (ordre public) offensichtlich unvereinbar ist. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von „punitive damages“.
Die vorstehenden Regeln gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Angestellten wegen direkt gegen sie gerichteter Ansprüche.
Sie sind verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus anwendbaren Produkthaftungsvorschriften ergeben und auf Ihrem Verhalten nach Gefahrübergang, beispielsweise der Art der Darbietung der Ware, beruhen, es sei denn, Sie haben nicht mindestens fahrlässig gehandelt.
12. Verjährung
Ein etwaiger kaufvertraglicher Mangelanspruch verjährt in einem Jahr ab Ablieferung der Sache, es sei denn, der Anspruch beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt nicht, soweit Sie uns nach §§ 445a, 445b BGB (Rückgriff des Verkäufers in der Lieferkette) in Anspruch nehmen können.
13. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware (im Folgenden: Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher bei Vertragsschluss bestehender Verbindlichkeiten aus unserer gesamten Geschäftsverbindung (inkl. der Verbindlichkeit aus diesem Vertragsschluss) unser Eigentum.
Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf eigene Kosten durchzuführen. Weiterhin muss die Vorbehaltsware ausreichend versichert werden, wenn ihre Versicherung üblich ist. Einen Besitzwechsel müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Etwaige Kosten einer Klage nach § 771 BGB sind vom Kunden zu tragen. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache setzt sich an der neuen Sache fort. Erfolgt eine Be- oder Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist Ihnen nur im ordentlichen Geschäftsgang, soweit die von Ihnen durch die Weiterveräußerung zu erwerbende Forderung keinem Abtretungsverbot unterliegt und, solange Sie sich nicht in Verzug befinden, gestattet. Dasselbe gilt für die Veräußerung von Sachen, an denen wir nach gesetzlichen Bestimmungen (Verbindung etc.) oder nach diesem Vertrag Eigentumsrechte erworben haben.
Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden (in Höhe des Rechnungsbetrages) erfüllungshalber an uns abgetreten. Bei Einstellung der Forderung aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrent bezieht sich die Abtretung auf den Endsaldo. Wir nehmen die Abtretung an.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Ware weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren erfüllungshalber abgetreten. Im Fall der Einstellung einer solchen Forderung aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrent bezieht sich die Abtretung auf den Endsaldo. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Steht dem Kunden aus der Nutzung der Vorbehaltsware ein Anspruch auf Vergütung (z.B. ein vertraglicher Anspruch) gegenüber Dritten zu, so tritt der Kunde uns diesen Anspruch in Höhe der nach Abs. 1 gesicherten Forderung erfüllungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen (§ 449 Abs. 2 BGB).
14. Maßgeblichkeit des deutschen Vertragstextes, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der deutsche Text dieser AGB Inland maßgeblich.
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
Sind Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die örtliche Zuständigkeit des für den Sitz der Bürkle GmbH zuständigen Gerichts vereinbart (Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg etc).
Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Sitz nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder haben wir an eine Adresse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu liefern, so wird – auch wenn Sie kein Kaufmann, keine juristische Person des öffentlichen Rechts oder kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind – für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und die örtliche Zuständigkeit des für den Sitz der Bürkle GmbH zuständigen Gerichts vereinbart (Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg etc.). Diese Zuständigkeiten sind ausschließlich; wir sind jedoch auch berechtigt, Sie an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Um den heutigen Ansprüchen an eine effiziente Unternehmensorganisation gerecht zu werden, werden von uns personen- und unternehmensbezogene Daten von unseren Kunden erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt nur wenn Sie uns Ihre Daten freiwillig mitteilen und zur Einholung einer Bonitätsauskunft von Dritten vor Abschluss eines Vertrags (insb. bei Erstaufträgen), zur Abwicklung bestehender Verträge und zur Pflege der Kundenbeziehung. Einer Verwendung Ihrer Daten durch uns zu eigenen Werbezwecken können Sie durch Erklärung in Textform widersprechen.
Bitte lesen Sie zum Datenschutz auch unseren Datenschutzhinweis unter www.buerkle.de.
16. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen Ihnen und uns ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.01.2023
(Export AGB - Gültig für alle Länder außerhalb Deutschlands)
1. Geltungsbereich
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Export-AGB) der Bürkle GmbH, Rheinauen 5, 79415 Bad Bellingen, Bundesrepublik Deutschland, für Verträge mit Kunden, die ihre Niederlassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Haben Sie mehrere Niederlassungen, ist das Land Ihrer vertragsschließenden Niederlassung maßgeblich. Unsere ¬Export-AGB gelten für sämtliche Bestellungen und Vertragsschlüsse unabhängig vom Bestellweg (z.B. Katalog, Online-Shop). Für Verträge mit Kunden, deren maßgebliche Niederlassung bei Vertragsschluss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, gelten unsere abweichenden „AGB Inland“.
Wir bieten unsere Produkte und Leistungen ausschließlich gegenüber Personen an, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Unsere Produkte und Leistungen wenden sich nicht an Verbraucher.
2. Ausschließlichkeitsklausel
Allen unseren Willenserklärungen, Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Export-AGB zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung, Schweigen auf unsere kaufmännische Auftragsbestätigung oder Annahme der Lieferung Vertragsinhalt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Zu unseren Leistungspflichten, Incoterms, Besondere Leistungshindernisse
Es werden die Incoterms 2020 „Ab Werk“ (EXW) vereinbart (benannter Lieferort: Sitz der Bürkle GmbH, Rheinauen 5, 79415 Bad Bellingen, Bundesrepublik Deutschland). In diesen Export-AGB vorgesehene oder individuell vereinbarte abweichende Regelungen gehen vor.
Sofern wir durch individuelle Vereinbarung den Versand der Ware übernehmen, liegt unsere Lieferungshandlung in der Übergabe an das von uns auszuwählende Transportunternehmen.
Die Covid-19-Pandemie, der russisch-ukrainische Krieg, höhere Gewalt und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende sonstige Ereignisse (z.B. ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten trotz eines von uns rechtzeitig geschlossenen Deckungsgeschäfts, Störung in der Lieferkette [d.h. bei einem der Schritte im In- oder Ausland, die für die Erbringung unserer Lieferung bzw. Leistung erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an Sie], Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Vorprodukten oder Rohstoffen, Pandemien oder Epidemien, Naturereignisse, Krieg, Gewalt, behördliche Maßnahmen) und deren jeweilige Folgen – alle vorstehenden Ereignisse nachfolgend „Besonderes Ereignis“ – können dazu führen, dass wir unsere Lieferungen und Leistungen nicht vertragsgemäß erbringen können. Wird unsere Lieferung bzw. Leistung durch ein Besonderes Ereignis (z.B. im Fall der Covid-19-Pandemie wegen einer infektionsschutzrechtlichen bzw. infektionsbedingten Betriebsschließung oder -Einschränkung unseres Unternehmens oder bei einem unserer Vorlieferanten [jeweils einschließlich des Ausfalls von Mitarbeitern durch Regelungen über deren Isolation oder Quarantäne]) verzögert oder vorübergehend verhindert, werden wir Sie unverzüglich auf das Besondere Ereignis und das Bestehen eines daraus folgenden Leistungshindernisses und dessen voraussichtliche Dauer hinweisen und ist unsere Leistungspflicht für die Dauer des solchen Leistungshindernisses aufgeschoben. Im Fall eines solchen Aufschubs unserer Leistungspflicht, ist zugleich Ihre Pflicht zur Zahlung der Vergütung für die aufgeschobenen Lieferungen und Leistungen aufgeschoben.
Sofern das Besondere Ereignis zu einem nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, sind wir bzw. Sie jeweils berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten; ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis liegt vor, wenn das Leistungshindernis länger als drei Monate andauert. § 323 Abs. 4 bis Abs. 6 BGB gelten entsprechend. Soweit Sie für von Ihrem Rücktritt wegen des Besonderen Ereignisses umfasste Lieferungen und Leistungen eine Vorleistung erbracht haben, wird klargestellt, dass wir Ihnen diese Vorleistung zurückgewähren werden. Im Fall eines Rücktritts wegen eines Besonderen Ereignisses sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Für die Einhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen kommt es nicht auf das Eintreffen der Ware bei Ihnen, sondern auf die Vornahme unserer Lieferungshandlung an. ¬Soweit eine Lieferverzögerung eine Vertragsverletzung darstellt, liegt darin keine wesentliche Vertragsverletzung.
Wir möchten Sie stets mit Produkten beliefern, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Technische Änderungen sind deshalb unumgänglich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht ohne negativen Einfluss auf die Gebrauchstauglichkeit bleiben daher im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir sind berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen, soweit Ihnen dies unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zumutbar ist, die Teilleistung bestimmungsgemäß verwendet werden kann und die verbleibende Restleistung nicht unmöglich ist sowie Ihnen durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand bzw. keine zusätzlichen Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieses Mehraufwands bzw. dieser Kosten bereit.
4. Außenwirtschaftsrecht
Unsere Pflichten zur Vertragserfüllung stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse oder sonstigen Beschränkungen aufgrund von anwendbaren Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts (insbesondere des Exportkontrollrechts einschließlich Embargos oder sonstiger Sanktionen) der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union (EU), oder des Staates, in dem Sie Ihren Sitz haben, entgegenstehen. Dasselbe gilt hinsichtlich etwaiger anwendbarer Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts anderer Staaten. Wir prüfen vor Vertragsschluss nicht, ob der Vertragserfüllung außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, und übernehmen daher keine Gewähr für das Nichtbestehen entsprechender Hindernisse, insbesondere nicht für die Erteilung gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen.
Nach Abschluss des Vertrags obliegt uns die Beantragung einer gegebenenfalls zur Ausfuhr erforderlichen behördlichen oder sonstigen Genehmigung sowie die Erledigung der Zollformalitäten für die Ausfuhr der Ware. Die Beachtung und Einhaltung der für die Durchfuhr und Einfuhr anwendbaren Bestimmungen und notwendigen Handlungen wird dagegen von Ihnen gewährleistet.
Auf unseren Wunsch werden Sie uns eine erforderliche Durchfuhr- oder Einfuhrgenehmigung nachweisen. Ebenso werden Sie uns auf unseren Wunsch alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die wir zur Beachtung des Außenwirtschaftsrechts benötigen. Sie versichern, dass die Verwendung der Ware durch Sie selbst sowie eine etwaige Weiterveräußerung oder sonstige Weitervermittlung der Ware durch Sie an Dritte nicht auf die Entwicklung, Herstellung oder den Einsatz von Rüstung, Waffen oder nuklearer Technologie oder eine Unterstützung dieser Aktivitäten gerichtet ist. Im Fall der Weiterveräußerung oder sonstigen Weitervermittlung der Ware ist von Ihnen in eigener Verantwortung das anzuwendende Außenwirtschaftsrecht – einschließlich Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union (EU), soweit diese einer hypothetischen Direktlieferung von uns an den Dritten entgegenstehen würden – zu beachten. Verstoßen Sie gegen die vorstehend genannten außenwirtschaftsrechtlichen ¬Bestimmungen, so stellen Sie uns von allen infolgedessen gegen uns geltend gemachten Ansprüchen und allen uns infolgedessen entstehenden Nachteilen frei, es sei denn, Sie haben nicht mindestens fahrlässig gehandelt oder der Rechtsverstoß ist zumindest auch auf fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen.
Bei Verzögerungen unserer Leistung wegen der Beantragung von außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen oder der Erfüllung von sonstigen Anforderungen des Außenwirtschafts¬rechts verschieben sich Liefertermine bzw. verlängern sich Lieferfristen um die Dauer einer angemessenen Prüfungszeit für uns (in der Regel maximal zwei Wochen) und die behördliche Bearbeitungszeit. Sofern es sich nicht nur um ein vorübergehendes Leistungshindernis handelt, sind wir und Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Vertragsaufhebung). Insbesondere sind wir und Sie zum Rücktritt berechtigt, wenn eine außenwirtschaftsrechtliche Genehmigung abgelehnt oder nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des ursprünglichen Liefertermins bzw. der ursprünglichen Lieferfrist, spätestens jedoch sechs Monate nach dem Vertragsschluss erteilt wurde. Bereits erhaltene Leistungen sind bei Rücktritt gegenseitig unverzüglich zurückgewähren. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
5. Preise, Bearbeitungs- und Versandkosten
Preisangaben erfolgen in Euro und auf Grundlage der Incoterms 2020 „ab Werk“ (EXW), jedoch zuzüglich Verpackungskosten. Zusätzlich stellen wir die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung, wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestellen und uns Ihre individuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mitteilen.
Für den Fall, dass Rohstoff-, Energie- oder sonstige Lieferantenpreise in Bezug auf die von uns zu liefernde Ware zwischen dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages und dem vereinbarten Liefertermin bzw. der vertragsgemäßen Absendung der Ware durch uns um mehr als 20 % ansteigen, sind wir berechtigt, die Preise der Ware nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Preissteigerung zu erhöhen.
Vermeiden Sie Kosten kleiner Bestellungen. Unser erstes Interesse ist, Sie schnellstmöglich, in bester Qualität und zu günstigen Preisen zu bedienen. Dieser Grundsatz gilt auch für kleine Aufträge. Für die Bearbeitung eines Auftrags entstehen in jedem Betrieb Kosten, unabhängig von der Auftragshöhe. Bei Bestellung mit einem Warenwert über EUR 100 (EU ohne Bundesrepublik Deutschland) und EUR 250 (Drittland) sind unsere Bearbeitungskosten gedeckt. Bei Aufträgen unter diesen Werten berechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von EUR 20 (EU ohne Bundesrepublik Deutschland) und EUR 30 (Drittland) – hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Senken auch Sie Ihre Verwaltungskosten, und fassen Sie mehrere Kleinaufträge zu einem Auftrag zusammen.
Sofern wir den Versand der Ware übernehmen, versenden wir Warenlieferungen mit einem Gewicht bis zu 31 kg per Paketdienst, sperrige Güter ausgenommen. Packstücke mit einem Gewicht über 31 kg, sperrige Güter oder größere Volumen übergeben wir einem Spediteur. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Bestellung schnellstmöglich und kostengünstig bei Ihnen eintrifft. Die für den Transport und Versand entstehenden Kosten berechnen wir Ihnen zu unseren Selbstkosten mit der Warenrechnung. Die von Ihnen zu tragenden Versandkosten oder Speditionskosten teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Bitte lesen Sie zu den Versandkosten auch „Zahlung & Lieferung“ unter www.buerkle.de.
Unsere Obliegenheit zur Beantragung der gegebenenfalls für die Ausfuhr erforderlichen Genehmigungen sowie zur Erledigung der Zollformalitäten für die Ausfuhr nach Ziffer 5 dieser Export-AGB lässt die Kostenverteilung gemäß der Incoterms 2020 „Ab Werk“ (EXW) unberührt. Sie sind daher insbesondere verpflichtet, uns etwaige Auslagen für die Exportfreimachung zu erstatten.
6. Bezahlung, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Sie können von uns eine pünktliche Lieferung erwarten – wir freuen uns über Ihre fristgerechte Bezahlung in Euro innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, ab dem 11. Tag bis zum 30. Tag ohne Abzug, jeweils gerechnet ab dem Rechnungsdatum und kostenfrei. Wir behalten uns jedoch vor, eine Zahlung per Vorauskasse zu verlangen. Weiterhin behalten wir uns vor, Ihre bei der Bestellung angegebenen Daten an eine externe Auskunftei weiterzugeben, um Ihre Bonität zu prüfen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange Sie mit einer fälligen Zahlung in Verzug sind. Als Zinssatz im Sinne des Art. 78 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) werden 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vereinbart. Bei Teillieferungen sind wir zur Stellung von Teilrechnungen berechtigt. Zahlen Sie auf eine Rechnung nicht, berechnen wir Ihnen pauschale Mahnkosten von EUR 3,00 mit der 2. und jeder weiteren Mahnung, es sei denn, Sie weisen nach, dass uns nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Sind mehrere Forderungen (auch Haupt- und Nebenforderungen) noch nicht bezahlt, wird bei eingehenden Zahlungen als Tilgungsreihenfolge die Reihenfolge aus §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1 BGB als maßgeblich vereinbart.
Ihre Aufrechnung ist nur zulässig, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ebenso können Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Rücksendungen
Bei vorher avisierten, frei Haus angelieferten, original verpackten und unbeschädigten Rücksendungen innerhalb von 14 Tagen gewähren wir Ihnen Umtausch oder Gutschrift. Wir behalten uns jedoch vor, eine anteilige Retouren-Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
8. Erfüllungsort, Gefahrübergang
Erfüllungsort für unsere und Ihre Leistungspflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Sitz in Bad Bellingen. Sofern wir den Versand der Ware übernommen haben, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware mit der Übergabe an das von uns ausgewählte Transportunternehmen auf Sie über.
9. Mängelgewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
Die von uns gelieferte Ware ist vertragsgemäß (sachmangel¬frei), wenn sie sich zur Zeit des Gefahrübergangs für die Zwecke eignet, für die Waren der gleichen Art gewöhnlich gebraucht werden, wobei die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen oder sonstigen Standards maßgeblich sind. Vorbehaltlich einer ausdrücklich geschlossenen anderweitigen Vereinbarung sind Sie also insbesondere selbst dafür verantwortlich, dass die Ware sich für einen etwaigen, vom gewöhnlichen Gebrauch abweichenden besonderen Zweck eignet und/oder etwaigen abweichenden gesetzlichen oder sonstigen Anforderungen eines anderen Staates als der Bundesrepublik Deutschland gerecht wird.
Ein Rechtsmangel der Ware liegt ungeachtet der weiteren Haftungsvoraussetzungen nur dann vor, wenn die Ware zur Zeit des Gefahrübergangs nicht frei von durchsetzbaren Rechten oder Ansprüchen Dritter ist. Rechte oder Ansprüche Dritter, die auf gewerblichem oder anderem geistigen Eigentum beruhen, begründen ungeachtet der weiteren Haftungsvoraussetzungen nur insoweit einen Rechtsmangel, als dieses geistige Eigentum auch in der Bundesrepublik Deutschland registriert und veröffentlicht ist.
Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, soweit dies nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, und uns einen Sachmangel, den Sie dabei feststellen, unverzüglich anzuzeigen und dabei die Art des Mangels genau zu bezeichnen. Unterlassen Sie die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Sachmangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Sachmangel, so müssen Sie die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels vornehmen; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Sachmangels als genehmigt. Unterlassen Sie eine erforderliche Anzeige, können Sie sich hierfür auf keinerlei Entschuldigungsgründe berufen. Wir sind unsererseits nicht berechtigt, uns auf die Vereinbarungen gemäß diesem Absatz zu berufen, wenn der Sachmangel auf Tatsachen beruht, die wir im Zeitpunkt des Gefahrübergangs kannten oder über die wir zu diesem Zeitpunkt nicht in Unkenntnis sein konnten und die wir Ihnen dennoch nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt offenbart haben. Die Art. 38 – 40, 43 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gelten ergänzend, soweit sie nicht im Widerspruch zu den vorstehenden Regelungen stehen. Die Geltung des Art. 39 Abs. 2 CISG wird auch hinsichtlich Rechtsmängeln vereinbart.
Die zum Zwecke einer Sachmangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind nur insoweit von uns zu tragen, als sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort oder dem Zielort eines von uns übernommenen Versands verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
10. Vertragsaufhebung
Die Vertragsaufhebung nach Art. 49 Abs. 1a) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) (Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) können Sie erst dann erklären, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einer uns nach dem Vertrag oder dem CISG obliegenden Pflicht gesetzt haben und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Die in Ziffer 3 und 4 genannten Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
11. Schadensersatz, Haftungsfreistellung
Wir haften im Rahmen der Regelungen der Art. 74 ff. des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
In diesem Rahmen (Art. 74 ff. CISG) haften wir weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Vorbehaltlich vorstehender Regelungen ist die Haftung für Schäden, die auf einer schuldlosen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer schuldlos oder fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. Auch in diesen Ausnahmefällen ist unsere Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden (Art. 74 S. 2 CISG) beschränkt und setzt mindestens fahrlässiges Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen voraus; handelt es sich jedoch um eine wesentliche Vertragsverletzung im Sinne des Art. 25 CISG, haften wir auch bei schuldlosem Verhalten.
Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Beschaffungsrisikos und die Haftung aus dem arglistigen Verschweigen eines Mangels. Wir haften gegenüber unserem Kunden nicht für Schäden, die von einem Dritten gegenüber unserem Kunden nach ausländischem Recht geltend gemacht werden und deren Geltendmachung mit den Grundsätzen des Deutschen Rechts (ordre public) offensichtlich unvereinbar ist. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von „punitive damages“.
Die vorstehenden Regeln gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Angestellten wegen direkt gegen sie gerichteter Ansprüche.
Sie sind verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus anwendbaren Produkthaftungsvorschriften ergeben und auf Ihrem Verhalten nach Gefahrübergang, beispielsweise der Art der Darbietung der Ware, beruhen, es sei denn, Sie haben nicht mindestens fahrlässig gehandelt.
12. Verjährung
Ein etwaiger kaufvertraglicher Mangelanspruch verjährt in einem Jahr ab Ablieferung der Sache, es sei denn, der Anspruch beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware (im Folgenden: Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher bei Vertragsschluss bestehender Verbindlichkeiten aus unserer gesamten Geschäftsverbindung (incl. der Verbindlichkeit aus diesem Vertragsschluss) unser Eigentum.
Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf eigene Kosten durchzuführen. Weiterhin muss die Vorbehaltsware ausreichend versichert werden, wenn ihre Versicherung üblich ist. Einen Besitzwechsel müssen Sie uns unverzüglich anzeigen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Etwaige Kosten einer Klage nach § 771 BGB sind vom Kunden zu tragen. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache setzt sich an der neuen Sache fort. Erfolgt eine Be- oder Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist Ihnen nur im ordentlichen Geschäftsgang, soweit die von Ihnen durch die Weiterveräußerung zu erwerbende Forderung keinem Abtretungsverbot unterliegt und, solange Sie sich nicht in Verzug befinden, gestattet. Dasselbe gilt für die Veräußerung von Sachen, an denen wir nach gesetzlichen Bestimmungen (Verbindung etc.) oder nach diesem Vertrag Eigentumsrechte erworben haben.
Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden (in Höhe des Rechnungsbetrages) erfüllungshalber an uns abgetreten. Bei Einstellung der Forderung aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrent bezieht sich die Abtretung auf den Endsaldo. Wir nehmen die Abtretung an.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Ware weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren erfüllungshalber abgetreten. Im Fall der Einstellung einer solchen Forderung aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrent bezieht sich die Abtretung auf den Endsaldo. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Steht dem Kunden aus der Nutzung der Vorbehaltsware ein Anspruch auf Vergütung (z.B. ein vertraglicher Anspruch) gegenüber Dritten zu, so tritt der Kunde uns diesen Anspruch in Höhe der nach Abs. 1 gesicherten Forderung erfüllungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen (§ 449 Abs. 2 BGB).
14. Maßgeblichkeit des deutschen Vertragstextes, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der deutsche Text dieser Export-AGB maßgeblich.
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf [CISG]) Anwendung. Sollte diese Rechtswahl nicht zur Anwendbarkeit des CISG führen, wird die Geltung der Regelungen des CISG (unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag vorgesehenen Regelungen) ausdrücklich vereinbart.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart. Im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die örtliche Zuständigkeit des für den Sitz der Bürkle GmbH zuständigen Gerichts vereinbart (AG Lörrach, LG Freiburg etc.). Wir sind jedoch auch berechtigt, Sie an ihrem allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
15. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Um den heutigen Ansprüchen an eine effiziente Unternehmensorganisation gerecht zu werden, werden von uns personen- und unternehmensbezogene Daten von unseren Kunden erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt nur wenn Sie uns Ihre Daten freiwillig mitteilen und zur Einholung einer Bonitätsauskunft von Dritten vor Abschluss eines Vertrags (insb. bei Erstaufträgen), zur Abwicklung bestehender Verträge und zur Pflege der Kundenbeziehung. Einer Verwendung Ihrer Daten durch uns zu eigenen Werbezwecken können Sie durch Erklärung in Textform widersprechen. Bitte lesen Sie zum Datenschutz auch unseren Datenschutzhinweis unter www.buerkle.de.
16. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen Ihnen und uns ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.01.2023
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bürkle GmbH
1. Ausschließlichkeit – Geltung dieser Bedingungen
Unseren Bestellungen bei sämtlichen Lieferanten liegen ausnahmslos diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. Unsere Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
2. Angebotsunterlagen
An von uns beim Lieferanten eingereichten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor; sie sind ausschließlich für die Bearbeitung unseres Auftrags zu verwenden; nach Bearbeitung unseres Auftrages sind uns sämtliche Unterlagen zurückzugeben.
3. Geheimhaltung
Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die er im Rahmen der Geschäftsbeziehung von uns erhält, geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für sämtliche Informationen (Name, Firma, Adresse, Bestellungen etc.) über unsere Kunden und die Unterlagen nach der vorstehenden Ziffer 2.
Eine Ausnahme gilt für solche Fälle, in denen diese Informationen dem Lieferanten bereits aus dritter Quelle bekannt oder die allgemein zugänglich sind.
Im Falle des fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung durch den Lieferanten kann – in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes - von uns eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 50.000,00 verhängt werden.
4. Preise – Zahlungsbedingungen
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.
Rechnungen können wir nur dann bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in unseren Bestellungen – die dort angegebene Bestellnummer angeben.
Wir bezahlen den Kaufpreis innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung und Eingang einer den vorstehenden Anforderungen entsprechenden Rechnung mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach diesem Zeitpunkt netto.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
5. Lieferzeiten
Die Pünktlichkeit der Lieferung ist für uns von entscheidender Bedeutung. Wir sind gegenüber unseren Kunden ebenfalls an Fristen gebunden. Daher ist der in unserer Bestellung angegebene Lieferzeitpunkt bindend.
Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn erkennbar wird, dass eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
Soweit der Lieferant in Verzug gerät, sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Auftragssumme (netto) je Tag der Überschreitung zu verhängen. Die Vertragsstrafe darf 5 % der Auftragssumme nicht überschreiten.
6. Lieferbedingungen – Gefahrübergang
Die Lieferung an den Geschäftssitz der Bürkle GmbH oder einen anderen von der Bürkle GmbH benannten Bestimmungsort (z.B. Anschrift eines verbundenen Unternehmens oder Endkunde) einschließlich des ordnungsgemäßen Abladens ist von Ihnen durchzuführen (Bringschuld). Sie sind verpflichtet, auf ihre Kosten eine Transportversicherung für ihre Lieferung abzuschließen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an uns auf uns über.
7. Haftung des Lieferanten – Mängelgewährleistung- Freistellung
Die vertraglichen Mängelansprüche sowie die sonstige vertragliche oder außervertragliche Haftung des Lieferanten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorgesehen ist (z.B. in Ziff. 9). Es wird klargestellt, dass unsere sich gemäß vorstehendem Satz ergebenden Rechte und Ansprüche weder ausdrücklich noch konkludent ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; dies gilt insbesondere für den Fall der Gewährleistung oder Haftung des Lieferanten wegen Rechten Dritter (auch soweit die etwaigen Rechte Dritter nur in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland bestehen oder geltend gemacht werden können).
Mängelansprüche verjähren in drei Jahren ab Gefahrübergang (Anlieferung bei uns – Ziff. 6), es sei denn, die gesetzliche Regelung sieht eine längere Verjährungsfrist vor. Werden wir von einem Dritten wegen einer Pflichtverletzung oder eines Schadens in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns insoweit freizustellen, als die Ursache der Pflichtverletzung oder des Schadens im Herrschafts- oder Organisationsbereich des Lieferanten liegt und der Lieferant im Außenverhältnis infolgedessen selbst in Anspruch genommen werden kann.
8. Haftung der Bürkle GmbH
Unsere Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer einfach oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn,
es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen; oder
es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
9. Verwendung von Konflikt-Rohstoffen durch Lieferanten und seine Zulieferer
Der Lieferant ist verpflichtet, hinsichtlich seiner Lieferungen für die Einhaltung von Sec. 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank-Act) Sorge zu tragen, auch wenn er selbst nicht unmittelbar Verpflichteter nach Sec. 1502 Dodd-Frank-Act ist. Soweit in den vom Lieferanten an uns gelieferten Produkten sog. Konflikt-Rohstoffe im Sinne von Sec. 1502 Dodd-Frank-Act (derzeit Columbit-Tantalit bzw. Tantal, Kassiterit bzw. Zinn, Gold, Wolframit bzw. Wolfram) enthalten sind, wird der Lieferant gemäß den Bestimmungen von Sec. 1502 Dodd-Frank-Act und nach Treu und Glauben sowie bestem Wissen und Gewissen (ggf. unter Einbeziehung seiner Zulieferer und von deren Zulieferern) eine nachvollziehbare Überprüfung des Herkunftslands des enthaltenen Konflikt-Rohstoffs vornehmen, um sich nachvollziehbare Nachweise über das Herkunftsland zu verschaffen.
Der Lieferant wird uns auf unser Verlangen sein Vorgehen bei der Überprüfung und Nachweisverschaffung offen- und die Nachweise vorlegen. Wir sind berechtigt, diese Informationen zur Erfüllung unserer eigenen Pflichten (insb. nach Sec. 1502 Dodd-Frank-Act) an die Abnehmer und Verwender unserer Produkte weiterzugeben. Soweit das Herkunftsland des enthaltenen Konflikt-Rohstoffs die Demokratische Republik Kongo oder ein an diese angrenzender Staat (Konflikt-Staat) ist, wird der Lieferant uns unverzüglich informieren. Enthält ein Produkt einen Konflikt-Rohstoff aus einem Konflikt-Staat, ist dies ein Sachmangel; dies gilt nicht, soweit wir das Produkt zum Eigenverbrauch oder zur Eigennutzung bestellt haben (z.B. Büromaterial und –Möbel, Werkzeuge, Maschinen).
10. Versicherung
Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von € 5.000.000,00 je Schadensereignis zu unterhalten und uns eine entsprechende Versicherungspolice vorzulegen.
11. Eigentumsvorbehalt
Mit der vertraglichen Vereinbarung eines sog. einfachen Eigentumsvorbehalts sind wir einverstanden. Kein Einverständnis besteht dagegen mit der Vereinbarung eines sog. verlängerten oder eines sog. erweiterten Eigentumsvorbehalts.
12. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den Sitz der Bürkle GmbH zuständigen deutschen Gerichts (AG Freiburg im Br., LG Freiburg im Br. etc.) vereinbart.